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ETDN Partnervertrag
Bitte lesen Sie sich die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen
Alpha Reisen Dachau,
Inhaber: Schikorr Rolf (im folgenden VG genannt)
Sudetenlandstr. 24
D 85221 Dachau
Tel: 08131-10496
Fax: 08131-511681

und dem Vertriebspartner (im folgenden VP genannt) und ist für beide Parteien verbindlich.
Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie in der Anmeldung das Kontrollkästchen "Ich habe den Partnervertrag gelesen und zur Kenntnis genommen" aktivieren.

1.) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen auf der Webseite des Partners mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbe- und Vertriebskooperation zu gründen.

Mit dem Abschluss dieses Vertrages, wird dem Partner eine Partnerkennung und Reisehompage zugeteilt bzw. zur Verfügung gestellt. An Hand der Partnerkennung ( VP-ID ) und werden die Endkunden dem jeweiligen VP zugeordnet.
Der Partner erhält einen erfolgsabhängigen Werbekostenzuschuss von tatsächlich getätigten und vereinnahmten Umsätzen durch Reisebuchungen.

2.) Zustandekommen des Vertrages

Der VG stellt ein Online - Antragsformular zur Verfügung. Nach Übersendung des vollständig ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme, wird diese dem Partner gegenüber schriftlich bestätigt. Voraussetzung für die Annahme ist, dass der Partner mindestens 18 Jahre alt ist, vollgeschäftsfähig und gewerblich tätig ist. Der Partner ist bei einer planmäßigen, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegten selbstständigen Tätigkeit selbst dafür verantwortlich, ggf. eine Gewerbeanmeldung einzuholen.

3.) Lizenzen

Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die vom VG zur Verfügung gestellten Materialien ( Website, Logo, usw.) zum Zwecke der Werbung und Buchung zu nutzen. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern, anderweitig zu bearbeiten, für andere Zwecke einzusetzen, zu vermieten oder zu veräußern, es sei denn, der VG erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung.

Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel, verbleibt ausschließlich beim VG.

Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des Vertrages. Eine Änderung der URL - Adresse der Website des Partners ist keine Änderung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.

Preise:
Das Partnerprogramm ist kostenfrei.


4.) Aufbau und Pflege der Partner - Website

Der VP bindet die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Materialien seiner Wahl in seine Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zur vom VG gestellten Website her. Mit Hilfe der zugeteilten Links identifiziert das Vertragsgeber Registriersystem Kunden, die über die Website des Partners geworben werden. Die Links können auf verschiedene, abgestimmte Bereiche verweisen.
Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des VG erfolgen. Der Vertragsgeber behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren. Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf den VG beziehen, hat im Einvernehmen mit dem VG zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.

5.) Berechnung des Werbekostenzuschusses (WKZ)

Der Partner erhält eine für über seine Website zwischen Kunden und VG zustande gekommenen Geschäfte ( Buchung ) einen Werbekostenzuschuss (WKZ), der sich aus dem gesamten Rechnungsbetrag ergibt. Die Höhe des WKZ richtet sich immer nach der tatsächlich vom Veranstalter gegenüber dem Reisebuchenden in Rechnung gestellten und vereinnahmten Summe.

Möglichkeit WKZ Einnahmen:

Der VP erhält einen WKZ von 4% auf den gesamten Reisepreis.
und eine Zusatzvergütung die Sie bitte der nach folgenden Tabellen entnehmen.

Umsatzstaffel/Verdienstmöglichkeiten für vermittelte bzw. eigene Reisen (Eigenumsatz)

ab mtl. Umsatz
bis mtl. Umsatz

Zusatz-
vergütung

Gesamt-
vergütung

ca. Buchungen
pro Monat
0,- €
2499,- €
./.
4,00 %
./.
2500,- €
4999,- €
0,25 %
4,25 %
2-5
5000,- €
9999,- €
0,50 %
4,50 %
5-10
10.000,- €
14.999,- €
0,75 %
4,75 %
10-15
15.000,- €
24.999,- €
1,00 %
5,00 %
15-25
25.000,- €
49.999,- €
1,50 %
5,50 %
25-50
50.000,- €
74.999,- €
2,00 %
6,00 %
50-75
75.000,- €
99.999,- €
2,50 %
6,50 %
75-100
ab 100.000,- €
 
3,00 %
7,00 %
ab ca. 100

 

Empfehlen Sie ETDN weiter und erhalten dadurch die Zusatzprovision.

Auf Eigenumsatz
Gesamtvergütung 4 - 7 % nach Stafflung
siehe Tabelle oben
1. Ebene
+ 1 %
Zusatzprovision auf die
2. Ebene
+ 0,50 %
eingebrachten Vertriebspartner in
3. Ebene
+ 0,25 %
Prozent vom gesamten Umsatz
4. Ebene
+ 0,25 %
bis in die 4. Ebene

Soweit der Reiseveranstalter die Provision für die vermittelte Reisebuchung nicht an den Vertragsgeber auszahlt (z.B. Insolvenz) oder Aufträge nicht zur Ausführung kommen oder rückabgewickelt werden (Stornos), ohne das dies vom Vertragsgeber zu vertreten ist, entfällt die Vergütung. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Partners ist ausgeschlossen.

Der Partner ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich.

6.)Datenschutz

Wenn Sie sich als VP registrieren lassen, fragen wir Sie nach persönlichen Informationen (z.B. E-Mail Adresse, Bankverbindung, Wohnort usw.). Wir nutzen diese Informationen für die Einrichtung und Pflege Ihres Kundenkontos sowie Abwicklung und Zahlung der Werbekostenzuschüsse.
Der VG versichert, dass persönliche Informationen unserer VP und Kunden nicht an Außenstehende Dritte weiter gegeben werden, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Des weiteren erhalten nur Personen Zugang zu Ihren Daten, die unmittelbar mit der Erfassung Ihres Antrages zu tun haben.

7.) Pflichten des Vertriebspartner

Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des VP. Er sollte daher nur Links verwenden, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.

Der Vertriebspartner ist verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege, sowie für die Richtigkeit und Korrektheit der Inhalte, die auf seiner Website erscheinen. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf den technischen Betrieb der Website, insbesondere der Links zur Website des Vertragsgebers und der von Ihm zur Verfügung gestellten Reiseseite sowie der Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen.
Der Partner gewährleistet insbesondere dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen; dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte; keine Spam-E-Mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.

Der Partner darf seine Website nicht in einer Weise gestalten, die eine Verwechselungsgefahr mit der Website des Vertragsgebers hervorruft, oder den Eindruck erweckt, dass die Website des Partners ganz oder zum Teil die Website des Vertragsgebers ist. Der Partner darf den Vertragsgeber nicht im Impressum seiner Website aufführen.

Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Vertragsgeber zu erstellen, anzunehmen oder den Vertragsgeber zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen , die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Partner zum vollen Schadensersatz gegenüber dem Vertragsgeber verpflichtetet.
Dem Partner ist es untersagt, Reiseangebote oder Reisepartnerseiten bei e-Bay oder einem anderen Auktionshaus zu versteigern oder auf sonstige Weise zu veräußern. (Weitere Infos im Admin Bereich) Verletzt der Partner diese Verpflichtungen und entstehen dadurch möglicherweise Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Vertragsgeber, so ist der Partner verpflichtet, den Vertragsgeber von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche entstehen.
Der Verstoß gegen einen dieser Punkte zieht eine sofortige Löschung des betreffenden Accounts nach sich.

8.) Ende des Vertrages

Der Vertrag kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien gekündigt werden.

Der Partner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu.

Der Vertragsgeber ist verpflichtet, die bis dahin noch angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn, dem Vertragsgeber stehen Schadensersatzansprüche gegen den Vertriebspartner zu.

9.) Gewährleistung und Haftung

Der Vertragsgeber gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Reiseseiten im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten des VG betrieben wird und die Registrierung und Abrechnung der Umsätze korrekt erfolgt.

Für weitergehende Ansprüche wird keine Gewährleistung übernommen.(z.B. ständige Verfügbarkeit )
Im übrigen wird die Haftung der rechtsgeschäftlichen Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Vertragsgebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle vertraglicher Schadensersatzverpflichtung des Vertragsgebers wird die Haftung für Vermögensschäden auf den zum Zeitpunkt des Vertragschlusses voraussehbaren typischen Schaden und maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen des letzten Monats begrenzt. Wird der Vertrag vor dieser Zeit beendet, ist für die Berechnung des Schadens die kürzere Laufzeit maßgebend.

10.) Teilnichtigkeit

Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam, so werden sich beide Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.