ETDN Partnervertrag
Bitte lesen Sie sich die folgende Partnervereinbarung sorgfältig
durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen
Alpha Reisen Dachau,
Inhaber: Schikorr Rolf (im folgenden VG genannt)
Sudetenlandstr. 24
D 85221 Dachau
Tel: 08131-10496
Fax: 08131-511681
und dem Vertriebspartner (im folgenden VP genannt)
und ist für beide Parteien verbindlich.
Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie in
der Anmeldung das Kontrollkästchen "Ich habe den Partnervertrag
gelesen und zur Kenntnis genommen" aktivieren.
1.) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen
Anzeigen auf der Webseite des Partners mit dem Ziel, eine zum
gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbe- und Vertriebskooperation
zu gründen.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages, wird dem Partner
eine Partnerkennung und Reisehompage zugeteilt bzw. zur Verfügung
gestellt. An Hand der Partnerkennung ( VP-ID ) und werden die
Endkunden dem jeweiligen VP zugeordnet.
Der Partner erhält einen erfolgsabhängigen Werbekostenzuschuss
von tatsächlich getätigten und vereinnahmten Umsätzen
durch Reisebuchungen.
2.) Zustandekommen des Vertrages
Der VG stellt ein Online - Antragsformular zur Verfügung.
Nach Übersendung des vollständig ausgefüllten Formulars
wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme, wird diese
dem Partner gegenüber schriftlich bestätigt. Voraussetzung
für die Annahme ist, dass der Partner mindestens 18 Jahre
alt ist, vollgeschäftsfähig und gewerblich tätig
ist. Der Partner ist bei einer planmäßigen, auf Dauer
und Gewinnerzielung angelegten selbstständigen Tätigkeit
selbst dafür verantwortlich, ggf. eine Gewerbeanmeldung einzuholen.
3.) Lizenzen
Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der
Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares
Recht, die vom VG zur Verfügung gestellten Materialien (
Website, Logo, usw.) zum Zwecke der Werbung und Buchung zu nutzen.
Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene
Material zu verändern, anderweitig zu bearbeiten, für
andere Zwecke einzusetzen, zu vermieten oder zu veräußern,
es sei denn, der VG erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung.
Das Urheberrecht für die Gestaltung der im
Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel,
verbleibt ausschließlich beim VG.
Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des
Vertrages. Eine Änderung der URL - Adresse der Website des
Partners ist keine Änderung des Vertrages und lässt
seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.
Preise:
Das Partnerprogramm ist kostenfrei.
4.) Aufbau und Pflege der Partner - Website
Der VP bindet die im Rahmen des Partnerprogramms
zur Verfügung gestellten Materialien seiner Wahl in seine
Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zur vom VG gestellten
Website her. Mit Hilfe der zugeteilten Links identifiziert das
Vertragsgeber Registriersystem Kunden, die über die Website
des Partners geworben werden. Die Links können auf verschiedene,
abgestimmte Bereiche verweisen.
Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des
VG erfolgen. Der Vertragsgeber behält sich das Recht vor,
die Links jederzeit zu modifizieren. Die Erstellung von ergänzenden
Werbematerialien, die sich auf den VG beziehen, hat im Einvernehmen
mit dem VG zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung eingesetzt werden.
5.) Berechnung des Werbekostenzuschusses (WKZ)
Der Partner erhält eine für über
seine Website zwischen Kunden und VG zustande gekommenen Geschäfte
( Buchung ) einen Werbekostenzuschuss (WKZ), der sich aus dem
gesamten Rechnungsbetrag ergibt. Die Höhe des WKZ richtet
sich immer nach der tatsächlich vom Veranstalter gegenüber
dem Reisebuchenden in Rechnung gestellten und vereinnahmten Summe.
Möglichkeit WKZ Einnahmen:
Der VP erhält einen WKZ von 4% auf den gesamten Reisepreis.
und eine Zusatzvergütung die Sie bitte der nach folgenden
Tabellen entnehmen.
Umsatzstaffel/Verdienstmöglichkeiten für
vermittelte bzw. eigene Reisen (Eigenumsatz)
|
ab mtl. Umsatz
|
bis mtl. Umsatz
|
|
|
ca. Buchungen
pro Monat
|
|
0,- €
|
2499,- €
|
./.
|
4,00 %
|
./.
|
|
2500,- €
|
4999,- €
|
0,25 %
|
4,25 %
|
2-5
|
|
5000,- €
|
9999,- €
|
0,50 %
|
4,50 %
|
5-10
|
|
10.000,- €
|
14.999,- €
|
0,75 %
|
4,75 %
|
10-15
|
|
15.000,- €
|
24.999,- €
|
1,00 %
|
5,00 %
|
15-25
|
|
25.000,- €
|
49.999,- €
|
1,50 %
|
5,50 %
|
25-50
|
|
50.000,- €
|
74.999,- €
|
2,00 %
|
6,00 %
|
50-75
|
|
75.000,- €
|
99.999,- €
|
2,50 %
|
6,50 %
|
75-100
|
|
ab 100.000,- €
|
|
3,00 %
|
7,00 %
|
ab ca. 100
|
Empfehlen Sie ETDN weiter und erhalten dadurch
die Zusatzprovision.
|
Auf Eigenumsatz
|
Gesamtvergütung
4 - 7 % nach Stafflung
|
siehe Tabelle
oben
|
| 1. Ebene |
+ 1 %
|
Zusatzprovision auf die
|
| 2. Ebene |
+ 0,50 %
|
eingebrachten Vertriebspartner in
|
| 3. Ebene |
+ 0,25 %
|
Prozent vom gesamten Umsatz
|
| 4. Ebene |
+ 0,25 %
|
bis in die 4. Ebene
|
Soweit der Reiseveranstalter die Provision für
die vermittelte Reisebuchung nicht an den Vertragsgeber auszahlt
(z.B. Insolvenz) oder Aufträge nicht zur Ausführung
kommen oder rückabgewickelt werden (Stornos), ohne das dies
vom Vertragsgeber zu vertreten ist, entfällt die Vergütung.
Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer
Werbetätigkeit des Partners ist ausgeschlossen.
Der Partner ist für die Versteuerung der Einkünfte
aus diesem Vertrag selbst verantwortlich.
6.)Datenschutz
Wenn Sie sich als VP registrieren lassen, fragen
wir Sie nach persönlichen Informationen (z.B. E-Mail Adresse,
Bankverbindung, Wohnort usw.). Wir nutzen diese Informationen
für die Einrichtung und Pflege Ihres Kundenkontos sowie Abwicklung
und Zahlung der Werbekostenzuschüsse.
Der VG versichert, dass persönliche Informationen unserer
VP und Kunden nicht an Außenstehende Dritte weiter gegeben
werden, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete
Verpflichtung besteht. Des weiteren erhalten nur Personen Zugang
zu Ihren Daten, die unmittelbar mit der Erfassung Ihres Antrages
zu tun haben.
7.) Pflichten des Vertriebspartner
Die Verantwortung für die korrekte technische
Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich
des VP. Er sollte daher nur Links verwenden, die im Rahmen des
Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, andernfalls
kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung
und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.
Der Vertriebspartner ist verantwortlich für
die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege, sowie für die
Richtigkeit und Korrektheit der Inhalte, die auf seiner Website
erscheinen. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf den technischen
Betrieb der Website, insbesondere der Links zur Website des Vertragsgebers
und der von Ihm zur Verfügung gestellten Reiseseite sowie
der Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht Rechte
Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen.
Der Partner gewährleistet insbesondere dass keine Gewaltdarstellung,
sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende
oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich
Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller
Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen; dass der Inhalt
seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine
Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte
sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte; keine Spam-E-Mails
(d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis
mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.
Der Partner darf seine Website nicht in einer Weise
gestalten, die eine Verwechselungsgefahr mit der Website des Vertragsgebers
hervorruft, oder den Eindruck erweckt, dass die Website des Partners
ganz oder zum Teil die Website des Vertragsgebers ist. Der Partner
darf den Vertragsgeber nicht im Impressum seiner Website aufführen.
Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen
des Vertragsgeber zu erstellen, anzunehmen oder den Vertragsgeber
zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber
Dritten zu machen , die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis
erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Partner zum
vollen Schadensersatz gegenüber dem Vertragsgeber verpflichtetet.
Dem Partner ist es untersagt, Reiseangebote oder Reisepartnerseiten
bei e-Bay oder einem anderen Auktionshaus zu versteigern oder
auf sonstige Weise zu veräußern. (Weitere Infos im
Admin Bereich) Verletzt der Partner diese Verpflichtungen und
entstehen dadurch möglicherweise Schadensersatzansprüche
Dritter gegen den Vertragsgeber, so ist der Partner verpflichtet,
den Vertragsgeber von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies
gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche
entstehen.
Der Verstoß gegen einen dieser Punkte zieht eine sofortige
Löschung des betreffenden Accounts nach sich.
8.) Ende des Vertrages
Der Vertrag kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen
von beiden Parteien gekündigt werden.
Der Partner ist in diesem Falle verpflichtet, alle
Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs-
oder Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu.
Der Vertragsgeber ist verpflichtet, die bis dahin
noch angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen
und auszuzahlen, es sei denn, dem Vertragsgeber stehen Schadensersatzansprüche
gegen den Vertriebspartner zu.
9.) Gewährleistung und Haftung
Der Vertragsgeber gewährleistet, dass die zur
Verfügung gestellten Reiseseiten im Rahmen der aktuellen
technischen Möglichkeiten des VG betrieben wird und die Registrierung
und Abrechnung der Umsätze korrekt erfolgt.
Für weitergehende Ansprüche wird keine
Gewährleistung übernommen.(z.B. ständige Verfügbarkeit
)
Im übrigen wird die Haftung der rechtsgeschäftlichen
Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Vertragsgebers
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im
Falle vertraglicher Schadensersatzverpflichtung des Vertragsgebers
wird die Haftung für Vermögensschäden auf den zum
Zeitpunkt des Vertragschlusses voraussehbaren typischen Schaden
und maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen
Werbeeinnahmen des letzten Monats begrenzt. Wird der Vertrag vor
dieser Zeit beendet, ist für die Berechnung des Schadens
die kürzere Laufzeit maßgebend.
10.) Teilnichtigkeit
Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam,
so werden sich beide Parteien bemühen, eine Regelung zu finden,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst
nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben
hiervon unberührt.
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