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Hier finden Sie Ratschläge unseres
Unternehmensberaters zu Ihrer Orientierung
Arbeitslosengeld I Bezieher
können das Gewerbe nach Absprache mit der Agentur für
Arbeit zunächst als nebenberufliche Selbständigkeit starten
und später (bei Wandlung in hauptberufliche Selbständigkeit)
Förderungen in Anspruch nehmen (Ich AG oder Überbrückungsgeld).
Sofort hauptberuflich mit Ich AG / Überbrückungsgeld
starten.
Bei der Ich AG ist zu beachten, dass der Bezieher dieser Förderung
verpflichtet ist Beiträge in die gesetzlichen Kassen (Renten-
und Krankenkasse) zu entrichten.
Beim Überbrückungsgeld (bisheriges Arbeitslosengeld +
ca. 70%) ist der Existenzgründer dazu nicht verpflichtet. Er
hat die Wahl sich privat, oder gesetzlich Kranken- und Renten zu
versichern.
Beide Formen der Förderung (Ich AG + Überbrückungsgeld)
müssen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Neben
den Antragsformularen muß der Antragsteller einen Businessplan
/ ein Gründungskonzept nach den Anforderungen der Agentur für
Arbeit, sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK,
Steuer- und Unternehmensberater) einreichen.
Hier ein Tipp:
Wenn das Arbeitslosengeld innerhalb der nächsten 2 Monate
ausläuft, macht es auf jeden Fall Sinn Überbrückungsgeld
zu beantragen.
Geht die Sache schief, gibts ALG II, nur eben 6 Monate später.
Also hier hat man nichts zu verlieren.
Zu allen speziellen Fragen steht Ihnen unser Unternehmensberater
gerne zur Verfügung.
Weitere Links für Sie:
Klartext
zu Überbückungsgeld und Ich-AG
Gründerlexikon - Einstiegsgeld
Arbeitsagentur - Existenzgründung
Ich
habe ein Herz für die Arbeitslosenhilfe:

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