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Hier finden gründungswillige Partner Ratschläge zu Ihrer Orientierung
Arbeitslosengeld Bezieher
können das Gewerbe nach Absprache mit der Agentur für
Arbeit zunächst als nebenberufliche Selbständigkeit starten
und später (bei Wandlung in hauptberufliche Selbständigkeit)
Förderungen in Anspruch nehmen.
Sofort hauptberuflich mit Überbrückungsgeld
starten.
Formen der Förderung
müssen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Neben
den Antragsformularen muß der Antragsteller einen Businessplan
/ ein Gründungskonzept nach den Anforderungen der Agentur für
Arbeit, sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK,
Steuer- und Unternehmensberater) einreichen.
Hier ein Tipp:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, um keine Fristen zu versäumen.
Sie haben dabei nichts zu verlieren.
Zu allen speziellen Fragen steht Ihnen bei Bedarf unser Unternehmensberater
gerne zur Verfügung, jedoch empfiehlt sich eine Beratung am Wohnort durch die dort ansässigen Gründerzentren.
Weitere Links für Sie:
Klartext
zu Überbückungsgeld und Ich-AG
harald-thome | Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht
BMWI-Softwarepaket | Gründerlexikon - Einstiegsgeld
Beratungs- und Schulungsportal für kleine und mittelständische Unternehmen
Arbeitsagentur - Existenzgründung
KfW - Mittelstandsbank
Förderland
e-recht24
Netzwerk-Nordbayern | Businessplanhandbuch | Download
FAQ Fragen und Antworten
Muss ich Provisionseinnahmen versteuern?
Erzielte Einnahmen müssen, genau wie Zinserträge oder andere Einkünfte (Mieteinnahmen), in der Steuererklärung angegeben werden. Alle Einnahmen sind dem Finanzamt anzugeben, aber unter Umständen steuerfrei. Ob dies so ist, entscheidet das Finanzamt.
Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Grundsätzlich sollten Sie zu allen Fragen Ihren Steuerberater oder das zuständige Gewerbeamt konsultieren, da wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen dürfen. Da Sie auf der Basis eines Werbekostenzuschusses tätig sind, ist ein Gewerbe nicht unbedingt erforderlich. Ein (Klein-)Gewerbe bringt jedoch auch Vorteile. Denn als Gewerbetreibender melden Sie nicht nur Ihre Einnahmen (Provision) sondern auch Ihre Ausgaben (PC, Telefonkosten, usw.) an. Steuern zahlen Sie nur auf Ihren Gewinn.
Harz IV Empfänger dürfen auch zu uns kommen
Das ist eine gute Chance in das Berufsleben zurück zu kommen. Sie müssen Ihre Einnahmen dann auch der ARGE melden. Aber keine Sorge! Sie können bis zu 100 Euro im Monat dazu verdienen, ohne dass von Ihren Leistungen ein Abgzug erfolgt. In manchen Fällen dürfen Sie sogar mehr - ohne Abzugsgefahr - dazu verdienen. Informieren Sie sich bei Ihrem ARGE Berater. Einen Gewerbeschein dürfen auch Harz IV Empfänger beantragen. Es ist wichtig, dass Ihre Tätigkeit als Nebengewerbe eingetragen wird. Zum Beispiel „Betreiben eines Online-Reisebüros im Nebenerwerb“. In diesem Fall werden Sie der ARGE nicht nur Ihre Einnahmen sondern auch die geschäftlichen Ausgaben mitteilen. Einzig der Gewinn zählt. Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Nebenerwerb) der ARGE unbedingt die Gewerbeanmeldung vorlegen.
Schneeballsystem?
Die Basis unseres modernen und anerkannten Vertriebsystems ist Network-Marketing, auch bekannt unter dem Begriffen Empfehlungsmarketing bzw. Strukturvertrieb. Die IHK bietet Lehrgänge, Infoveranstaltungen und Ausbildungen dazu an!
Wie groß kann mein Netzwerk bei ETDN werden?
Bis zu vier Ebenen in der Tiefe und unbegrenzt in der Breite.
Arbeitslosenhilfe
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