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Hier finden Sie Ratschläge unseres Unternehmensberaters zu Ihrer Orientierung

 

Arbeitslosengeld I Bezieher

können das Gewerbe nach Absprache mit der Agentur für Arbeit zunächst als nebenberufliche Selbständigkeit starten und später (bei Wandlung in hauptberufliche Selbständigkeit) Förderungen in Anspruch nehmen (Ich AG oder Überbrückungsgeld).

Sofort hauptberuflich mit Ich AG / Überbrückungsgeld starten.

Bei der Ich AG ist zu beachten, dass der Bezieher dieser Förderung verpflichtet ist Beiträge in die gesetzlichen Kassen (Renten- und Krankenkasse) zu entrichten.

Beim Überbrückungsgeld (bisheriges Arbeitslosengeld + ca. 70%) ist der Existenzgründer dazu nicht verpflichtet. Er hat die Wahl sich privat, oder gesetzlich Kranken- und Renten zu versichern.

Beide Formen der Förderung (Ich AG + Überbrückungsgeld) müssen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Neben den Antragsformularen muß der Antragsteller einen Businessplan / ein Gründungskonzept nach den Anforderungen der Agentur für Arbeit, sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Steuer- und Unternehmensberater) einreichen.

Hier ein Tipp:

Wenn das Arbeitslosengeld innerhalb der nächsten 2 Monate ausläuft, macht es auf jeden Fall Sinn Überbrückungsgeld zu beantragen.
Geht die Sache schief, gibts ALG II, nur eben 6 Monate später.
Also hier hat man nichts zu verlieren.

Zu allen speziellen Fragen steht Ihnen unser Unternehmensberater gerne zur Verfügung.

Weitere Links für Sie:

Klartext zu Überbückungsgeld und Ich-AG

Gründerlexikon - Einstiegsgeld

Arbeitsagentur - Existenzgründung

Ich habe ein Herz für die Arbeitslosenhilfe:

Arbeitslosenhilfe Online e.V.